Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines 

1. Diese Allge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen sind Bestand­teil aller Ange­bote und Verträge über Waren­lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen der Zanker GmbH, auch in laufen­der und künf­ti­ger Geschäfts­ver­bin­dung, unab­hän­gig davon, ob Verträge schrift­lich, tele­fo­nisch, in Text­form oder über den Online-Shop erfol­gen. Entge­gen­ste­hende Geschäfts­be­din­gun­gen des Kunden sind unwirk­sam, soweit nicht ausdrück­lich etwas ande­res verein­bart ist. Sämt­li­che vertrag­li­chen Verein­ba­run­gen bedür­fen für ihre Rechts­wirk­sam­keit der Schrift­form bzw. unse­rer schrift­li­chen Bestä­ti­gung. 

2. Der Umfang des Auftra­ges ergibt sich aus unse­rer schrift­li­chen Auftrags­be­stä­ti­gung.

3. Wir weisen darauf hin, dass wir über den Kunden perso­nen­be­zo­gene Daten zur Erstel­lung eines Ange­bots und zur Abwick­lung des Vertrags spei­chern. 

 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss 

1. Unsere Ange­bote sind frei­blei­bend und unver­bind­lich. Annah­me­er­klä­run­gen und sämt­li­che Bestel­lun­gen bedür­fen zur Rechts­wirk­sam­keit unse­rer schrift­li­chen oder fern­schrift­li­chen Bestä­ti­gung. Das Glei­che gilt für Ergän­zun­gen, Abän­de­run­gen oder Neben­ab­re­den. Für alle Verträge ist unsere schrift­li­che Auftrags­be­stä­ti­gung in Verbin­dung mit diesen AGB maßge­bend.

2. Montage- und Repa­ra­tur­auf­träge sind schrift­lich zu ertei­len. Per Tele­fax erteilte Aufträge genü­gen. Münd­li­che Abre­den sind nur dann verbind­lich, wenn diese von der Zanker GmbH schrift­lich bestä­tigt werden.

3. Muster, Prospekte, tech­ni­sche Beschriebe oder Skiz­zen blei­ben unser Eigen­tum. Sie dienen der allge­mei­nen Orien­tie­rung. Die darin enthal­te­nen Anga­ben sind, soweit nicht ausdrück­lich anders gekenn­zeich­net, ledig­lich als annä­hernd und keines­falls als zuge­si­cherte Eigen­schaft zu betrach­ten. 

4. Zeich­nun­gen, Abbil­dun­gen, Maße, Gewichte oder sons­tige Leis­tungs­da­ten sind nur verbind­lich, wenn dies ausdrück­lich schrift­lich verein­bart wird. Nicht wesent­li­che Ände­run­gen unse­rer Produkte behal­ten wir uns auch nach Absen­dung der Auftrags­be­stä­ti­gung vor, sofern dadurch nicht der Preis, die Liefer­zeit oder die Gewähr­leis­tung wesent­lich beein­träch­tigt werden und dem Kunden dies zumut­bar ist.  

 

§ 3 Bestellungen über den Online-Shop 

1. Die im Online-Shop einge­stell­ten Produkte stel­len kein recht­lich binden­des Ange­bot der Zanker GmbH dar, sondern sind als unver­bind­li­cher Online­ka­ta­log zu betrach­ten, der als Grund­lage zur Abgabe eines verbind­li­chen Ange­bots durch den Kunden erfolgt. Der Kunde gibt dieses Ange­bot ab, indem er nach Durch­lau­fen des Bestell­vor­gangs die Bestel­lung durch Akti­vie­rung der Schalt­flä­che „Zahlungs­pflich­tig bestel­len“ absen­det. Die Bestä­ti­gung des Eingangs der Bestel­lung folgt unmit­tel­bar nach dem Absen­den der Bestel­lung an die vom Kunden beim Bestell­vor­gang ange­ge­bene E‑Mail-Adresse. Sie stellt noch keine Vertrags­an­nahme dar. Für den Umfang der vertrag­lich geschul­de­ten Leis­tung ist ausschließ­lich die Auftrags­be­stä­ti­gung maßge­bend. Annah­me­er­klä­rung und sämt­li­che Bestel­lun­gen bedür­fen zur Rechts­wirk­sam­keit der schrift­li­chen Bestä­ti­gung, wobei ein Fax oder eine E‑Mail der Schrift­form genü­gen. Verträge kommen allein durch die schrift­li­che Auftrags­be­stä­ti­gung oder die Über­sen­dung der bestell­ten Ware zustande. 

2. Bei den im Online­shop ange­ge­be­nen Prei­sen handelt es sich um Brut­to­preise inkl. gesetz­li­cher Umsatz­steuer zzgl. Versand­kos­ten. 

3. Bei der Bestel­lung über den Online-Shop umfasst der Bestell­vor­gang folgende Schritte:
a. Ausfül­len des Bestell­for­mu­lars (Ware, Kunden­da­ten etc.).
b. Wahl der Zahlungs­art (Paypal).
c. Über­prü­fung der ange­ge­be­nen Daten und Korrek­tur­mög­lich­keit.
d. Absen­den der Bestel­lung.
e. Ausdru­cken der Eingangs­be­stä­ti­gung über die Bestel­lung. 

4. Die Zanker GmbH ist berech­tigt, ohne Angabe von Grün­den einzelne Bestel­lun­gen abzu­leh­nen. Die Ableh­nung muss dem Bestel­ler inner­halb von 14 Tagen schrift­lich ange­zeigt werden. 

5. Die Zanker GmbH über­nimmt keine Garan­tie dafür, dass die im Online-Shop ange­bo­te­nen Produkte zu jeder Zeit und in der gewünsch­ten Menge liefer­bar sind. Soll­ten einzelne Produkte oder Mengen nicht liefer­bar sein, wird dies dem Bestel­ler inner­halb von 14 Tagen von der Zanker GmbH ange­zeigt. Sollte bereits eine Zahlung erfolgt sein, wird das Entgelt inner­halb dersel­ben Frist erstat­tet. 

6. Wider­rufs­recht. Die Zanker GmbH räumt ihren Kunden, die im Online-Shop als Verbrau­cher einkau­fen, ein Wider­rufs­recht nach folgen­den Maßga­ben ein: Zum Wider­rufs­recht

 

§ 4 Preis 

1. Die Preise sind Netto-Preise, ausschließ­lich der Mehr­wert­steuer, die in der jeweils gülti­gen Höhe hinzu­ge­setzt wird. 

2. Soweit nichts ande­res ange­ge­ben ist, halten wir uns an die in unse­ren Ange­bo­ten enthal­te­nen Preise 60 Tage ab deren Datum gebun­den. Maßge­bend sind die in unse­rer Auftrags­be­stä­ti­gung genann­ten Preise zuzüg­lich der jewei­li­gen gesetz­li­chen Umsatz­steuer. Zusätz­li­che Liefe­run­gen und Leis­tun­gen werden geson­dert berech­net. Sollte sich heraus­stel­len, dass die im Vertrag zugrunde geleg­ten Maße nicht den tatsäch­li­chen Maßen entspre­chen, sind wir berech­tigt, die Preise entspre­chend zu ändern. Die Monta­ge­kos­ten sind, soweit nichts ande­res verein­bart, im Preis nicht enthal­ten. Eine normale und unge­hin­derte Montage wird voraus­ge­setzt. Der Monta­ge­be­reich muss ausrei­chend Stell­flä­che zum Aufbau von Monta­ge­hilfs­mit­teln (z.B. Leitern, Gerüste, Hebe­werk­zeuge u.ä.) bieten. Soll­ten beson­dere Arbei­ten seitens des Kunden notwen­dig sein, damit wir den Vertrag erfül­len können, so erfolgt eine geson­derte Berech­nung, dasselbe gilt, wenn derar­tige Arbei­ten verein­bart werden. Die Arbeits­flä­chen und anlie­gen­des Mobi­liar ist bausei­tig, also durch den Kunden auf dessen Kosten ausrei­chend zu schüt­zen und/oder abzu­de­cken. 

3. Wir behal­ten uns eine verhält­nis­mä­ßige Ände­rung der Preise vor, wenn sich nach dem Tage der Ange­bots­er­stel­lung oder der Auftrags­be­stä­ti­gung inner­halb von vier Mona­ten die mit der Auftrags­durch­füh­rung zusam­men­hän­gen­den Kosten ändern (z. B. Mate­rial- und Rohstoff­preise, Werk­stoffe, Ener­gie, Löhne und Gehäl­ter, Sozi­al­ab­ga­ben, öffent­li­che Abga­ben, insbe­son­dere Steu­ern). Über­stei­gen die letzt­ge­nann­ten Preise die zunächst verein­bar­ten um mehr als 15%, so ist der Kunde berech­tigt, vom Vertrag zurück­zu­tre­ten. 

4. Wir haben Anspruch auf Berich­ti­gung von Preis­irr­tü­mern im Sinne von nach­ge­wie­se­nen Kalku­la­ti­ons- und Rechen­feh­lern. 

 

§ 5 Zahlungen

1. Der Kauf­preis ist rein netto inner­halb von acht Tagen nach Rech­nungs­da­tum zur Zahlung fällig. 

2. Repa­ra­tu­ren, Wartungs­ar­bei­ten und Ersatz­teil­lie­fe­run­gen sind sofort und ohne Abzug zahl­bar. 

3. Ist kein indi­vi­du­el­ler Zahlungs­plan verein­bart, kann für Teil­leis­tun­gen in Höhe des Wert­zu­wach­ses eine Abschlags­zah­lung verlangt werden. Dies gilt auch für die Bereit­stel­lung von Mate­ria­lien, Stof­fen oder Bautei­len. 

4. Der Kunde ist nicht berech­tigt, Zurück­be­hal­tungs- oder Aufrech­nungs­rechte geltend zu machen, es sei denn die Gegen­for­de­rung beruht auf einem von uns ausdrück­li­chen aner­kann­ten Mangel der Leis­tung, oder sie ist rechts­kräf­tig fest­ge­stellt oder von uns aner­kannt worden.  

 

§ 6 Lieferzeiten 

1. Liefer­ter­mine oder Fris­ten, die verbind­lich oder unver­bind­lich verein­bart werden können, bedür­fen der Schrift­form. 

2. Liefer- und Leis­tungs­ver­zö­ge­run­gen aufgrund höhe­rer Gewalt und aufgrund von Ereig­nis­sen, die uns die Liefe­rung wesent­lich erschwe­ren oder unmög­lich machen – hierzu gehö­ren insbe­son­dere Streik, Aussper­rung, behörd­li­che Anord­nun­gen etc., auch wenn sie bei unse­ren Liefe­ran­ten oder Unter­lie­fe­ran­ten eintre­ten, haben wir auch bei verbind­lich verein­bar­ten Fris­ten und Termine nicht zu vertre­ten. Sie berech­ti­gen uns die Liefe­rung bzw. Leis­tung um die Dauer der Behin­de­rung zuzüg­lich einer ange­mes­se­nen Anlauf­zeit hinaus­zu­schie­ben oder wegen des noch nicht erfüll­ten Teils ganz oder teil­weise vom Vertrag zurück­zu­tre­ten. 

3. Dauert die Behin­de­rung länger als drei Monate, ist der Kunde nach ange­mes­se­ner Nach­frist­set­zung berech­tigt, hinsicht­lich des noch nicht erfüll­ten Teils vom Vertrag zurück­zu­tre­ten. Verlän­gert sich die Liefer­zeit oder werden wir von unse­rer Verpflich­tung frei, so kann der Kunde hier­aus keine Scha­dens­er­satz­an­sprü­che herlei­ten, wir können uns auf die genann­ten Umstände nur beru­fen, wenn wir den Kunden unver­züg­lich benach­rich­tigt haben. 

4. Konstruk­ti­ons- und Form­än­de­run­gen. Abwei­chun­gen im Farb­ton, Muster- und Farb­un­ter­schiede sowie Ände­run­gen des Liefer­um­fangs seitens des Herstel­lers blei­ben während der Liefer­zeit vorbe­hal­ten, sofern der Kauf­ge­gen­stand nicht erheb­lich geän­dert wird und die Ände­run­gen für den Kunde zumut­bar sind. 

5. Ist der gewählte Arti­kel oder Farb­mus­ter nicht mehr liefer­bar, so erhal­ten Sie von uns die Gele­gen­heit eine gleich­wer­tige Ware auszu­su­chen. Kann die bestellte Ware nicht wie verein­bart gelie­fert werden, wird der Kunde über die verzö­gerte Liefe­rung infor­miert. 

6. Teil­lie­fe­run­gen und Teil­leis­tun­gen können von uns jeder­zeit erbracht werden.  

 

§ 7 Versand, Gefahr und Abnahme 

1. Die Liefe­rung erfolgt, außer bei gegen­tei­li­ger ausdrück­li­cher Verein­ba­rung, ab Lager auf Kosten des Kunden. 

2. Die Gefahr geht auf den Kunde über, sobald die Sendung an die den Trans­port ausfüh­rende Person über­ge­ben ist oder zwecks Versen­dung unser Werk verlas­sen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzö­gert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versand­be­reit­schaft auf ihn über. 

3. Sollte die Auslie­fe­rung der Ware von uns vorge­nom­men werden, so geht die Gefahr des zufäl­li­gen Unter­gangs oder einer zufäl­li­gen Verschlech­te­rung der Ware dann auf den Kunde über, wenn sie bei ihm bzw. am Bestim­mungs­ort ange­kom­men ist; die Abla­dung geschieht auf Risiko und Gefahr des Kunden. 

4. Wird die gelie­ferte Ware von uns montiert, geht die Gefahr eines zufäl­li­gen Unter­gangs oder einer zufäl­li­gen Verschlech­te­rung mit der Abnahme auf den Kunden über. Der Kunde ist verpflich­tet, die von uns gelie­ferte und montierte Ware abzu­neh­men, sobald wir ihm die Been­di­gung der Montage schrift­lich oder münd­lich ange­zeigt haben, dies gilt auch dann, wenn Liefe­rung und Montage keinen einheit­li­chen Auftrag bilden. 

5. Soll die bestellte Ware an einen vom Kunde benann­ten Drit­ten versandt werden, geht die Gefahr eines zufäl­li­gen Unter­gangs oder einer zufäl­li­gen Verschlech­te­rung der Ware in dem Moment auf den Kunden über, wenn die Ware unsere Firma verlas­sen hat. Mehr­kos­ten die durch den Versand an den Drit­ten verur­sacht werden, hat der Kunde zu tragen. 

6. Der Kunde hat die Liefe­rung inner­halb von zwölf Werk­ta­gen nach Monta­ge­be­en­di­gung abzu­neh­men; erfolgt inner­halb vier Wochen keine Abnahme, so gilt die erbrachte Leis­tung als abge­nom­men, wenn der Kunde sie nicht bereits vorher in Betrieb genom­men hat. 

 

§ 8 Montage 

1. Erfolgt die Montage im Taglohn oder werden sons­tige an sich bauseits auszu­füh­rende Arbei­ten von unse­ren Monteu­ren ausge­führt, so berech­nen wir den verein­bar­ten Stun­den­lohn. Reise- und Warte­zei­ten gelten als Arbeits­zeit. Die Kosten für Hin- und Rück­fahrt sind vom Bestel­ler zu vergü­ten. Der Bestel­ler hat auf seine Kosten recht­zei­tig die erfor­der­li­chen Vorrich­tun­gen, Garten- und Land­schafts­bau­ar­bei­ten, Gerüste, Hilfs­kräfte, Bauma­te­rial, Kraft­strom, Beleuch­tung usw. zur Verfü­gung zu stel­len. Gerüste müssen für den Monta­ge­zweck geeig­net sein und den Vorschrif­ten der Berufs­ge­nos­sen­schaft entspre­chen. Erfor­der­li­che Trans­port­mit­tel (Aufzug etc.) sind kosten­los zur Verfü­gung zu stel­len. 

2. Bei Elek­tro­an­la­gen müssen die Instal­la­tion der Zulei­tun­gen und der Einbau und Anschluss von Schal­tern, Stecker­kupp­lun­gen und Steu­er­ge­rä­ten gemäß VDE durch einen örtli­chen zuge­las­se­nen Elek­tro­in­stal­la­teur erfol­gen. 

3. Verdeckte Instal­la­tio­nen am Monta­ge­ort sind recht­zei­tig dem montie­ren­den Perso­nal bekannt­zu­ge­ben (genaue Kenn­zeich­nung). Für Schä­den, die aus einer Unter­las­sung resul­tie­ren, haftet die Zanker GmbH nicht. Kosten, die durch unsach­ge­mäße Bauvor­be­rei­tung entste­hen, werden dem Kunden auf Nach­weis berech­net.  

 

§ 9 Kündigung 

Kündigt der Kunde den Vertrag ohne dass ein von uns zu vertre­ten­der Grund vorliegt, steht uns die verein­barte Vergü­tung zu. Wir müssen uns jedoch dasje­nige anrech­nen lassen, was wir infolge der Aufhe­bung des Vertra­ges an Kosten erspart oder durch andere Verwen­dung unse­rer Arbeits­kraft oder unse­res Betriebs erwer­ben oder zu erwer­ben böswil­lig unter­las­sen haben. Für diesen Fall wird verein­bart, dass sich die Vertrags­summe wie folgt redu­ziert: Wurde mit der Herstel­lung der Ware noch nicht begon­nen, wird eine Redu­zie­rung um 50% vorge­nom­men. Wurde mit der Herstel­lung bereits begon­nen, diese aber noch nicht zu Ende geführt oder die Ware noch nicht einge­baut, so ist eine Redu­zie­rung um 10% zuläs­sig. Dem Kunde bleibt es vorbe­hal­ten, den Nach­weis zu erbrin­gen, dass die wegen der Nicht­aus­füh­rung oder Nicht­voll­endung einge­tre­tene Erspar­nis höher als die vorge­nannte Pauschale ist. Uns bleibt vorbe­hal­ten einen gerin­ge­ren Abzug für ersparte Aufwen­dun­gen nach­zu­wei­sen. 

 

§ 10 Gewährleistung und Haftung

1. Die Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che rich­ten sich bei einem Kauf von Waren nach den Vorschrif­ten des BGB, bei Vorlie­gen eines Werk- bzw. Bauver­trags nach § 13 VOB/B. 

2. Bean­stan­det der Kunde die gelie­ferte Ware wegen Mängeln, so hat er der Zanker GmbH auf Verlan­gen die Ware zur Über­prü­fung zur Verfü­gung zu stel­len. Die Zanker GmbH ist neben den gesetz­li­chen Verwei­ge­rungs­grün­den zur Verwei­ge­rung der Nach­er­fül­lung auch dann und so lange berech­tigt, wie der Kunde der Zanker GmbH nicht auf Anfor­de­rung hin die bean­stan­dete Ware zur Über­prü­fung zur Verfü­gung gestellt hat; ein Rück­tritts- oder Minde­rungs­recht steht dem Kunden wegen einer solchen Verwei­ge­rung nicht zu. Die gesetz­li­che Verpflich­tung zur Über­nahme von Trans­port­kos­ten durch die Zanker GmbH im Falle der berech­tig­ten Mängel­rüge bleibt von den vorste­hen­den Rege­lun­gen dieser Ziffer unbe­rührt.

3. Ist der Liefer­ge­gen­stand mangel­haft oder fehlen ihm zuge­si­cherte Eigen­schaf­ten oder wird er inner­halb der Gewähr­leis­tungs­frist durch Fabri­ka­ti­ons- oder Mate­ri­al­män­gel schad­haft, liefern wir nach unse­rer Wahl unter Ausschluss sons­ti­ger Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che des Kunden Ersatz oder bessern nach. Wir sind berech­tigt mehr­fa­che Nach­bes­se­run­gen zu erbrin­gen.

4. Sämt­li­che Marki­sen­tü­cher unter­lie­gen einer offe­nen Kontrolle, sowohl in der Webe­rei, als auch bei der Ferti­gung. Trotz­dem lassen sich gering­fü­gige Unre­gel­mä­ßig­kei­ten wie Knoten, kleine Farb­tup­fer, unglei­che Stär­ken im Faden, sowie Falten­bil­dung bei Lack und PVC bzw. Acryl-Mate­ria­lien nicht vermei­den. Im Übri­gen gilt die Richt­li­nie zur Beur­tei­lung von konfek­tio­nier­ten Marki­sen­tü­chern der IVRSA (Indus­trie­ver­ei­ni­gung Roll­la­den-Sonnen­schutz-Auto­ma­tion). Weist der Kauf­ge­gen­stand die obige Beschaf­fen­heit auf, so ist dies kein Mangel der Kauf­sa­che. 

5. Offen­sicht­li­che Mängel müssen uns unver­züg­lich, spätes­tens jedoch inner­halb von zehn Tagen nach Liefe­rung schrift­lich mitge­teilt werden. Die mangel­hafte Ware ist in dem Zustand, in dem sie sich im Zeit­punkt der Fest­stel­lung des Mangels befin­det, zur Besich­ti­gung durch uns bereit­zu­hal­ten. 

6. Schlägt die Nach­bes­se­rung oder die Ersatz­lie­fe­rung nach ange­mes­se­ner Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minde­rung oder Rück­gän­gig­ma­chung des Vertra­ges verlan­gen. 

7. Gegen­über Verbrau­chern gelten die gesetz­li­chen Verjäh­rungs­fris­ten. Abwei­chend hier­von beträgt die Verjäh­rungs­frist für Nach­er­fül­lungs­an­sprü­che und die Ausübung eines Rück­tritts­rechts wegen Mängeln bei gebrauch­ten Sachen ein Jahr ab Über­gabe. Diese Verkür­zung gilt nicht für Mängel, die wir arglis­tig verschwie­gen haben oder die eine Beschaf­fen­heit der Ware betref­fen, für die wir eine Garan­tie über­nom­men haben. Sie gilt ferner auch nur dann, wenn wir die Verkür­zung mit einem Kunden geson­dert verein­bart haben.
Gegen­über Unter­neh­mern beträgt die Verjäh­rungs­frist bei neu herge­stell­ten Sachen und gebrauch­ten Sachen 1 Jahr.
Die Gewähr­leis­tungs­frist beginnt mit dem Tag, an welchem die Gefahr auf den Bestel­ler über­geht. Werden Mängel nicht inner­halb dieser Frist geltend gemacht, sind die aus den Mängeln resul­tie­ren­den Ansprü­che verjährt, sofern für Verbrau­cher nach den gesetz­li­chen Rege­lun­gen nicht etwas ande­res gilt. Die vorste­hende Verkür­zung der Verjäh­rungs­fris­ten gilt nicht für Scha­dens­er­satz­an­sprü­che des Kunden aufgrund einer Verlet­zung des Lebens, des Körpers, der Gesund­heit sowie für Scha­dens­er­satz­an­sprü­che aufgrund einer Verlet­zung wesent­li­cher Vertrags­pflich­ten. Wesent­li­che Vertrags­pflich­ten sind solche, deren Erfül­lung zur Errei­chung des Ziels des Vertrags notwen­dig ist, z.B. hat der Anbie­ter dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechts­män­geln zu über­ge­ben und das Eigen­tum an ihr zu verschaf­fen. Die vorste­hende Verkür­zung der Verjäh­rungs­fris­ten gilt eben­falls nicht für Scha­dens­er­satz­an­sprü­che, die auf einer vorsätz­li­chen oder grob fahr­läs­si­gen Pflicht­ver­let­zung des Anbie­ters, seiner gesetz­li­chen Vertre­ter oder Erfül­lungs­ge­hil­fen beru­hen. Gegen­über Unter­neh­mern eben­falls ausge­nom­men von der Verkür­zung der Verjäh­rungs­fris­ten ist der Rück­grif­f­an­spruch nach § 478 BGB.

8. Verschleiß- und Abnut­zungs­er­schei­nun­gen, die auf vertrags­ge­rech­tem Gebrauch und / oder natür­li­cher Abnut­zung beru­hen, sind keine Mängel. Sie können bereits vor Ablauf der Verjäh­rungs­frist eintre­ten. Dies betrifft insbe­son­dere elek­tri­sche und mecha­ni­sche Antriebs­teile. Der Kunde wird darauf hinge­wie­sen, dass seiner­seits an den einge­bau­ten Bautei­len in der Regel Wartungs­ar­bei­ten durch­zu­füh­ren sind. Diese Arbei­ten gehö­ren nicht zum Auftrags­um­fang, wenn nicht ausdrück­lich anders verein­bart. Unter­las­sene Wartungs­ar­bei­ten können die Lebens­dauer und Funk­ti­ons­tüch­tig­keit der Bauteile beein­träch­ti­gen, ohne dass hier­durch Mängel­an­sprü­che gegen den Auftrag­neh­mer entste­hen. 

9. Die Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che für elek­tri­sche oder elek­tro­ni­sche Bauteile verjäh­ren nach Ablauf von einem Jahr, sofern der Kunde für diese keinen Wartungs­auf­trag erteilt hat. 

10. Scha­dens­er­satz­an­sprü­che aus Unmög­lich­keit der Leis­tung, wegen Nicht­er­fül­lung aus posi­ti­ver Forde­rungs­ver­let­zung, aus Verschul­den bei Vertrags­ab­schluss und aus uner­laub­ter Hand­lung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfül­lungs- bzw. Verrich­tungs­ge­hil­fen ausge­schlos­sen, soweit wir den Scha­den nicht vorsätz­lich oder grob fahr­läs­sig verur­sacht haben. Dies gilt dann nicht, wenn eine Eigen­schafts­zu­si­che­rung den Zweck verfolgt, den Kunde gegen das Risiko eines Mangel­fol­ge­scha­dens abzu­si­chern. 

11. Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che gegen uns stehen nur dem unmit­tel­ba­ren Kunde zu und sind nicht abtret­bar. 

12. Im Falle des Verkaufs einer gebrauch­ten Sache ist unsere Haftung auf ein Jahr ab Über­gabe beschränkt. Dies gilt nicht für einen Aufwen­dungs­er­satz im Zusam­men­hang mit der Geltend­ma­chung eines Gewähr­leis­tungs­falls; hier gelten die Rege­lun­gen in Nr. 7.

13. Die Daten­kom­mu­ni­ka­tion über das Inter­net kann nach dem Stand der Tech­nik nicht fehler­frei und/oder jeder­zeit verfüg­bar gewähr­leis­tet werden. Wir haften deshalb weder für die stän­dige und unun­ter­bro­chene Verfüg­bar­keit unse­res Online-Handels­sys­tems, noch für tech­ni­sche und/oder elek­tro­ni­sche Fehler während einer Verkaufs­ver­an­stal­tung, auf die wir keinen Einfluss haben, insbe­son­dere nicht für die verzö­gerte Bear­bei­tung und / oder Annahme von Ange­bo­ten. 

 

§ 11 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behal­ten uns das Eigen­tum an den Liefer­ge­gen­stän­den bis zur voll­stän­di­gen Zahlung vor. 

2. Bei vertrags­wid­ri­gem Verhal­ten des Kunden, insbe­son­dere bei Zahlungs­ver­zug, sind wir zur Rück­nahme nach Mahnung berech­tigt und der Kunde zur Heraus­gabe verpflich­tet. 

3. Die Geltend­ma­chung des Eigen­tums­vor­be­hal­tes sowie die Pfän­dung der Liefer­ge­gen­stände durch uns gelten nicht als Rück­tritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestim­mun­gen des Verbrau­cher­kre­dit­ge­set­zes Anwen­dung finden oder dies ausdrück­lich durch uns schrift­lich erklärt wird. 

4. Bei Verwen­dung gegen­über Kauf­leu­ten, einer juris­ti­schen Person öffent­li­chen Rechts oder einem öffent­lich-recht­li­chen Sonder­ver­mö­gen gilt darüber hinaus folgen­des: 

a. Ist der Kunde Wieder­ver­käu­fer, ist er berech­tigt, die Liefer­ge­gen­stände im ordent­li­chen Geschäfts­gang weiter zu verkau­fen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forde­run­gen in Höhe des zwischen uns und dem Kunde verein­bar­ten Kauf­prei­ses (einschließ­lich Mehr­wert­steuer) ab, die dem Kunde aus der Weiter­ver­äu­ße­rung erwach­sen, und zwar unab­hän­gig davon, ob die Liefer­ge­gen­stände ohne oder nach Bear­bei­tung weiter­ver­kauft werden. Zur Einzie­hung dieser Forde­run­gen ist der Kunde nach deren Abtre­tung ermäch­tigt. Unsere Befug­nis, die Forde­run­gen selbst einzu­zie­hen, bleibt davon unbe­rührt; jedoch verpflich­ten wir uns, die Forde­run­gen nicht einzu­zie­hen, solange der Kunde seinen Zahlungs­ver­pflich­tun­gen ordnungs­ge­mäß nach­kommt und nicht im Zahlungs­ver­zug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlan­gen, dass der Bestel­ler die abge­tre­te­nen Forde­run­gen und deren Schuld­ner bekannt gibt, alle zum Einzug erfor­der­li­chen Anga­ben macht, die dazu­ge­hö­ri­gen Unter­la­gen aushän­digt und den Schuld­ner (Drit­ten) die Abtre­tung mitteilt. 

b. Die Verar­bei­tung oder Umbil­dung der Waren durch den Kunden wird stets für uns vorge­nom­men. Werden die Liefer­ge­gen­stände mit ande­ren, uns nicht gehö­ren­den Gegen­stän­den verar­bei­tet, so erwer­ben wir das Mitei­gen­tum an der neuen Sache im Verhält­nis des Wertes der Liefer­ge­gen­stände zu den ande­ren verar­bei­te­ten Gegen­stän­den zur Zeit der Verar­bei­tung. 

5. Werden die Liefer­ge­gen­stände mit ande­ren, uns nicht gehö­ren­den Gegen­stän­den untrenn­bar vermischt, so erwer­ben wir das Mitei­gen­tum an der neuen Sache im Verhält­nis des Wertes der Liefer­ge­gen­stände zu den ande­ren vermisch­ten Gegen­stän­den. Der Kunde verwahrt das Mitei­gen­tum für uns. 

6. Der Kunde darf die Liefer­ge­gen­stände weder verpfän­den, noch zur Siche­rung über­eig­nen. Bei Pfän­dun­gen sowie Beschlag­nahme oder sons­ti­gen Verfü­gun­gen durch Dritte, hat der Kunde uns unver­züg­lich davon zu benach­rich­ti­gen und uns alle Auskünfte und Unter­la­gen zur Verfü­gung zu stel­len, die zur Wahrung unse­rer Rechte erfor­der­lich sind. Voll­stre­ckungs­be­amte bzw. ein Drit­ter ist auf unser Eigen­tum hinzu­wei­sen. 

7. Wir verpflich­ten uns, die uns zuste­hen­den Sicher­hei­ten inso­weit auf Verlan­gen des Kunden frei­zu­ge­ben, als der Wert ihr zu sichern­den Forde­run­gen, soweit diese noch nicht begli­chen sind, um mehr als 20 % über­steigt. 

 

§ 12 Leistungsstörungen 

Sollte die Montage des von uns zu liefern­den Produk­tes, die Aufnahme des Aufma­ßes oder ähnli­ches durch Umstände, die wir nicht zu vertre­ten haben nicht möglich sein, so ist der Kunde verpflich­tet, uns die Kosten der vergeb­li­chen Anfahrt und den entstan­de­nen Arbeits­auf­wand im Stun­den­lohn­nach­weis zu erset­zen.
Kann ein bestell­tes Produkt durch einen von uns nicht zu vertre­ten­den Umstand nicht voll­stän­dig einge­baut werden, so hat die Abnahme des einge­bau­ten Teils des Auftra­ges zu erfol­gen, ebenso die Zahlung. Eine solche Teil­leis­tung gilt als in sich abge­schlos­se­ner Teil der Leis­tung.  

 

§ 13 Kreditwürdigkeit 

Wird über das Vermö­gen des Kunden die Insol­venz oder das gericht­li­che Vergleichs­ver­fah­ren eröff­net oder wird vom Kunde die Zahlung schuld­haft einge­stellt oder kommt es zur Zwangs­voll­stre­ckung gegen den Kunden, so sind wir berech­tigt, jeder­zeit anstelle der verein­bar­ten Zahlung die sofor­tige Barzah­lung zu verlan­gen, unser Eigen­tum an der gelie­fer­ten Ware geltend zu machen, diese wegzu­neh­men und frei­hän­dig zu verwer­ten sowie vom Vertrag zurück­zu­tre­ten, ohne dass es der Setzung einer Nach­frist bedarf. Vorbe­hal­ten bleibt unser Recht auf Scha­den­er­satz. In diesen Fällen sind sämt­li­che Stun­dungs­zu­sa­gen aufge­ho­ben, und zwar auch hinsicht­lich laufen­der Wech­sel, deren Fällig­keit noch nicht einge­tre­ten ist.

 

§ 14 Gerichtsstand, Teilnichtigkeit, anwendbares Recht

1. Für diese Geschäfts­be­zie­hun­gen und die gesamte Rechts­be­zie­hung zwischen uns und dem Kunde, gilt das Recht der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land unter Ausschluss aller Bestim­mun­gen des Kolli­si­ons­rechts, die in einer andere Rechts­ord­nung verwei­sen sowie des UN-Kauf­rechts (CISG) und des Inter­na­tio­na­len Privat­rechts. Zwin­gende Schutz­vor­schrif­ten des Rechts des Staa­tes, in dem der Verbrau­cher seinen gewöhn­li­chen Aufent­halt hat, blei­ben anwend­bar. 

2. Erfül­lungs­ort und Gerichts­stand sind an unse­rem Firmen­sitz. Dies gilt auch, wenn es sich um einen auslän­di­schen Kunde handelt. Die Zanker GmbH ist jedoch berech­tigt, den Käufer auch an seinem Wohn- bzw. Geschäfts­ort zu verkla­gen, sofern es sich um einen Verbrau­cher handelt. 

3. Sollte eine Bestim­mung in diesen Geschäfts­be­din­gun­gen oder eine Bestim­mung im Rahmen sons­ti­ger Verein­ba­run­gen unwirk­sam sein oder werden, so wird hier­von die Wirk­sam­keit aller sons­ti­gen Bestim­mun­gen oder Verein­ba­run­gen nicht berührt.

 

§ 15 Beanstandungen / Online-Streitbeilegung 

Soll­ten Sie Anlass zu einer Beschwerde haben, können Sie diese beim durch die Euro­päi­sche Union bereit gestell­ten Web-Portal zur außer­ge­richt­li­chen Online-Streit­bei­le­gung einrei­chen. Folgen Sie hierzu folgen­dem Link: EU Portal zur Online-Streit­bei­le­gung (https://ec.europa.eu/consumers/odr/)
Selbst­ver­ständ­lich können Sie sich auch direkt an uns wenden: info@markisen-zanker.de.
Die Zanker GmbH betei­ligt sich nicht an Verbrau­cher­schlich­tungs­ver­fah­ren vor der Verbrau­cher­schlich­tungs­stelle nach dem Verbrau­cher­schutz­ge­setz. 

Stand 4/2022